Nahezu unbegrenzter Einsatz auf Treppen und im unebenen Gelände durch vier stufenlos verstellbare Fußverlängerungen.
Je zwei Verlängerungen mit Verstellbereich von 37 bzw. 100 cm.
Höchste Stabilität und Standsicherheit nach UVV und DIN EN 131.
Neuentwickelte Feststellvorrichtung.
Die Fußverlängerungen dienen ausschließlich dem Höhenausgleich auf Treppen oder unebenem Gelände. Der Auf- und Abstieg hat immer auf dem Leiterteil mit den kurzen Verlängerungen zu erfolgen.
Je zwei Verlängerungen mit Verstellbereich von 37 bzw. 100 cm.
Höchste Stabilität und Standsicherheit nach UVV und DIN EN 131.
Neuentwickelte Feststellvorrichtung.
Die Fußverlängerungen dienen ausschließlich dem Höhenausgleich auf Treppen oder unebenem Gelände. Der Auf- und Abstieg hat immer auf dem Leiterteil mit den kurzen Verlängerungen zu erfolgen.