Seit Januar 2009 gilt das EU-Gesetz der Überprüfungspflicht von ortsfesten Regalsystemen aus Stahl, verstellbare Palettenregale nach DIN EN 15635 (Stand Entwurf Mai 2007) und der berufsgenossenschaftlichen Richtlinie „Lagereinrichtungen und – Geräte“ (BGR 234) in Verbindung mit §10 der Betriebssicherheitsverordnung. Diese Jahresinspektion muss von einer fachkundigen Person durchgeführt werden.
Fachkundig bedeutet, dass der Prüfer die Gesetze, Verordnungen, die Regeln der Berufsgenossenschaften und die europäischen Normen kennt. Sichtkontrolle auf Einhaltung der BGR 234 der gewerblichen Berufsgenossenschaften.
Die Regalüberprüfung wird bei laufendem Betrieb durchgeführt. Hierbei wird jedoch darauf geachtet, dass der Betriebsablauf nicht gestört wird. Visuelle Inspektion von der Bodenebene aus.
Gegenstand der Prüfung sind folgende Leistungen:
Sichtkontrolle von Regalteilen auf erkennbare Verformungen und Beschädigungen gemäß DIN EN 15635.
Ermittlung der Schadensursache und Unterbreitung von Verbesserungsvorschlägen.
Visuelle Überprüfung des Regalaufbaus gemäß Montagevorschriften.
Überprüfung der Regalbelastungsschilder mit dem Aufbau.
Vergabe einer Inspektionsplakette.
Erstellung eines Prüfberichtes (direkt 1x vor Ort)
Durch unsere Fachkenntnisse können wir alle Regalsysteme überprüfen.